Datenschutzerklärung
Zum 25.05.2018 tritt ein komplett überarbeitetes Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union in Kraft.
Ab dann gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz in der überarbeiteten
Fassung vom 05.07.2017 (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt).
- Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten
über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
- Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied
insbesondere die folgenden Rechte:
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.
- Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt,
personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu
verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht
auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
- Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, vor allem Informationen zu Rennen und
deren Ergebnisse sowie Feiern, auf der Homepage und/oder in der Tagespresse bekannt. Das einzelne
Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen.
Im Falle des Widerspruchs unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere
Veröffentlichung.
- Mitgliederlisten werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein
eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Sie enthalten nur die
dem jeweiligen Zweck dienenden Daten.
- Beim Austritt aus dem Verein werden die erfassten Daten des Mitglieds aus der
Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung
betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen
Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
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